Ortsbeiratswahl

Stimmenverteilung am Beispiel erklärt

Hier gibt es ein Rechenbeispiel, wie die Wählerstimmen auf die Ortsbeiratssitze verteilt werden.

Die Sitzverteilung läuft so ab: Alle Stimmen für die Kandidaten eines Wahlvorschlags (also einer Gruppe oder Partei) werden zusammengezählt. Dann wird diese Stimmenzahl mit der Zahl der möglichen Sitze (3) malgenommen. Diese Zahl wird dann durch die Zahl aller abgegebenen Stimmen für alle Wahlvorschläge geteilt.

Wenn also z.B. der Wahlvorschlag A 123 von 312 abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, der Wahlvorschlag B 167 und der Wahlvorschlag C 22 Stimmen, ergibt sich für A die Zahl (123*3)/312=1,18, für B 1,60 und für C 0,21.

Jede ganze Zahl steht jetzt für einen Sitz.

Die Wahlvorschläge A und B bekommen also je einen Sitz im Ortsbeirat. Die Sitze werden vergeben nach der Anzahl der Stimmen für die Personen auf der Liste des Wahlvorschlags: die Person mit den meisten Stimmen bekommt also in unserem Beispiel jeweils den Sitz.

Die Reihenfolge auf der Liste entscheidet nur, wenn zwei Personen einer Liste exakt gleichauf liegen.

Da es keinen weiteren Wahlvorschlag gibt, der auf eine ganze Zahl kommt, aber noch ein Sitz unbesetzt ist, wird in der Reihenfolge der höchsten Nachkommabeträge weiter besetzt (bei gleichen Zahlen wird ausgelost).

Hier liegt B vorne und erhält daher einen weiteren Sitz. Diesen erhält die Person mit den zweitmeisten Stimmen auf der B-Liste. Das Ergebnis: B erhält 2 Sitze und A einen Sitz.