Ortsbeiratswahl

Wir kandidieren für den Ortsbeirat im Ortsteil Himmelpfort. In Himmelpfort hat der Ortsbeirat drei Mitglieder.

Ortsvorsteher(in)

Der gewählte Ortsbeirat wählt aus seinen Mitgliedern eine Person als Ortsvorsteher(in), die den Ortsteil gegenüber der Gemeinde vertritt. Einen Bürgermeister gibt es in den Ortsteilen nicht mehr.

Der Ortsbeirat muss zu vielen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, gehört werden.

Darunter sind

  • Investitionen
  • Planungen
  • öffentliche Bauten
  • Straßen und Wege im Ortsteil
  • Haushaltsplanung

Welche Funktionen und Rechte der Ortsbeirat hat, darüber informiert hier ausführlich die Landeszentrale für politische Bildung.

Erweiterte Befugnisse des Ortsbeirats

In Fürstenberg hat die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus den Ortsbeiräten die Entscheidungsbefugnis über die folgenden Bereiche verliehen:

  • wann örtliche Verkehrswege unterhalten oder ausgebaut werden sollen;
  • Ortsbildpflege und Pflege und Gestaltung des örtlichen öffentlichen Grüns, des Friedhofs, der Bade- und Anlegestellen;
  • Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der örtlichen öffentlichen Einrichtungen.

(Quelle: Hauptsatzung der Stadt Fürstenberg/Havel v. 25.5.2023 (PDF), Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, §46)

Wahlverfahren

Die Wahl findet am 9. Juni 2024 statt, zusammen mit den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung, zum Kreistag und zum Europaparlament.

Übrigens: keine dieser Wahlen ist eine Abstimmung über die derzeitige Bundesregierung. Jedes der gewählten Gremien hat seine eigenen Aufgaben, und seine Zusammensetzung hat keine unmittelbaren Wirkungen auf die Regierung in Berlin.

Wir kandidieren für den Ortsbeirat, sehen wir uns also diese Wahl genauer an.

Bei der Stimmabgabe haben Sie drei Stimmen, die sie entweder einer Person geben oder verteilen können.

In Himmelpfort gibt es diesmal keine Einzelbewerber; alle drei Wahlvorschläge kommen von Wählergruppen oder Parteien. Trotzdem geben Sie Ihre Stimmen nicht direkt einem Wahlvorschlag, wie bei anderen Wahlen, sondern Sie wählen eine oder mehrere Personen (die auch verschiedenen Wahlvorschlägen angehören könnten).

Wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie alle Ihre Stimmen für Personen unseres Wahlvorschlags ( Liste G — Gemeinsam für Himmelpfort) abgeben würden.

Durch Ihre Stimmen beeinflussen Sie

  • welcher Wahlvorschlag (Liste) einen Sitz im Ortsbeirat bekommt
  • und welche Person auf der Liste diesen Sitz bekommt.

Die vorgegebene Reihenfolge der Personen auf der Liste ist dabei ziemlich unwichtig. Die Sitze, die der Wahlvorschlag erhält, werden nach der Stimmenzahl der Personen vergeben.

Hier wird die Stimmenverteilung am Beispiel erklärt.

Das Wahlverfahren für den Ortsbeirat ist offensichtlich kompliziert. Hier noch eine Erklärung der Landeszentrale für politische Bildung.